Impressum & AGB
Pixeltime gehört zu Fokusblick.
Angaben gemäß § 5 DDG (ehemals TMG)
Einzelunternehmerin: Eileen Becker
Pixeltime Foto- & Videomarketing
Eileen Becker
In der Brinke 6
48167 Münster
E-Mail: info@pixeltime-ms.com
Telefon: 015208683015
Verantwortlich für den Inhalt
Eileen Becker
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

AGB - Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Geltung
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen/Videografen (folgend „Fotograf“ genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, außer, wenn der Fotograf diesen schriftlich zustimmt.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, auch ohne ausdrückliche Einbeziehung. Diese gelten auch für zukünftige Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
Auftragsproduktionen
Kostenvoranschläge, die der Fotograf erstellt, sind unverbindlich. Treten während der Produktion erhöhte Kosten an, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass der ursprünglich veranschlagte Gesamtpreis um mehr als 15% überschritten wird. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. der Form der angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
Der Fotograf berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Ausführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht, sowie für Rechnungen des Kunden in Auftrag zu geben.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form diese vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. §2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein Nutzungsrecht zur eigenen Verwendung.
Die Weitergabe an Dritte gegen Honorar ist untersagt, da die Bildrechte beim Fotografen verbleiben. Dies ist nur zulässig, bei Zustimmung des Fotografen gegen eine Gebühr.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Weitere Filter sind ebenfalls unzulässig.
Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Der Fotograf ist berechtigt die entstandenen Bilder/Videos etc. für seine Eigenwerbung zu nutzen. Dies kann z.B. im Internetauftritt sein. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet alle Personen darüber aufzuklären und das Einverständnis einzuholen. Falls Personen dem nicht zustimmen, muss dies vorher schriftlich mitgeteilt werden. Wenn eine Veröffentlichung nicht gewünscht ist, müssen die Veröffentlichungsrechte für eingekauft werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
Der Auftraggeber ist für die Einholung des Einverständnisses aller Beteiligten Personen und Locations verantwortlich, für die Aufnahme und Veröffentlichung der Bildwerke. Zudem muss dieser sich selbstständig eine Genehmigung einholen zum Aufnehmen der Locations mit der Kamera oder der Drohne. Auch die Zulassung zum Fliegen der Drohne muss sich der Auftraggeber schriftlich einholen.
Grundsätzlich wird im Angebot festgelegt welche Nutzungsrechte geteilt werden. (Social Media, Website, Werbung)
Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
Der Auftrag ist mit dem Versand abgeschlossen und es besteht kein Anspruch an den Fotografen bei Verlust oder Beschädigung während des Versands.
Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft FotoMarketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Mit dem vereinbarten Honorar wird die Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 2 abgegolten.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 25,00 pro Aufnahme an.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
Bei einer Überschreitung der im Vertrag geregelten Buchungszeit wird ein Betrag in Höhe von 300€/60min fällig, falls nichts anderes im Vertrag vereinbart worden ist.
Die Sicherheitsleistungen können vom Fotografen einbehalten werden, wenn es zu einer Stornierung seitens des Auftraggebers kommt. Dies dient als Aufwandsentschädigung für den Fotografen. Zusätzlich kann die volle Höhe des Auftragsentgeltes verlangt werden und muss vom Auftraggeber gezahlt werden binnen 14 Tage nach Aufforderung.
Rückgabe des Bildmaterials
Eine Rückgabe des Bildmaterials, in allen Formen, ist nicht möglich.
Da das Material vom Fotografen/Videografen wird im eigenen Ermessen erstellt und bearbeitet wird und da es sich um eine Form des Kunsthandwerks handelt, ist eine Rückgabe oder Reklamation ausgeschlossen.
Eine Anfrage der Verbesserung oder des Austausches von Material wird nur nach Bestätigung des Fotografen/Videografen angenommen und kann auch abgelehnt werden. Im Falle der Annahme wird eine Mehraufwandspauschale von berechnet, die sich nach dem Auftrag richtet. Ist nichts vereinbart worden fallen 300€/Stunde an.
Feedbackschleifen werden nach Auftrag und Zeitaufwand berechnet.
Vertragsstrafe, Schadensersatz
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 200% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
Allgemeines
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
Bei einer Überschreitung der im Vertrag geregelten Buchungszeit wird ein Betrag in Höhe von 300€/60min fällig, falls nichts anderes im Vertrag vereinbart worden ist.
Der Fotograf/Videograf liefert das Material innerhalb von 120 Tagen zzgl. Versandzeit. Verzögerungen durch Aufträge an Drittanbieter sind nicht eingeschlossen.
Das Bildmaterial wird erst nach vollständiger Zahlung der Sicherheitsleistung erstellt und übergeben.
Die Restzahlung der Auftragssumme hat 14 Tage nach Produktionstag zu erfolgen.
Bei Erstellung oder Pflege einer Website beträgt die erste Laufzeit 12 Monate. Anschließend verlängert sich die Laufzeit automatisch um 6 Monate und wird mit 1900€ pro Jahr exkl. Steuern und Gebühren berechnet.
Bei Material, das der Auftraggeber liefern muss (AGB, Datenschutz, Bild und Videomaterial, etc.) wird eine Wartezeit von max. 14 Tagen einberechnet. Liefert der Auftraggeber nicht rechtzeitig, beginnt die vereinbarte Laufzeit für die Website und Social Media etc. direkt nach Ablauf der 14 Tage. Auch, wenn der Auftragnehmer (Pixeltime Media) ohne dieses Material nicht den Auftrag veröffentlichen bzw. vollumfänglich erfüllen kann, aber es mit diesem Material könnte.
Anzahlung
Mit der Vertragsunterzeichnung wird eine Sicherheitsleistung der vereinbarten Kosten des Gesamtbetrages fällig. Die restliche Summe zzgl. dazukommender Kosten sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach dem Erhalt der Rechnung. Die Sicherheitsleistung ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr und wird somit bei Stornierung einbehalten. Auch bei Änderung des Datums oder der Uhrzeit der Produktion wird die Sicherheitsleistung einbehalten, wenn der Fotograf zu den Zeiten oder an dem Datum verhindert ist. Trifft die Zahlung nicht fristgerecht ein, kann der Fotograf vom Vertrag zurücktreten und ist nicht zur Durchführung verpflichtet.
Rücktritt
Pixeltime behält sich das Recht vor das Angebot vor der finalen Beauftragung zurückzuziehen, ohne Angaben von Gründen.
Bei jeglichem Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers wird eine Zahlung der vollständigen Leistung fällig.
Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen.
Unternehmen haben kein Widerrufsrecht des Vertrages.
Der Fotograf behält sich vor von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Anforderungen nicht vom Auftraggeber erfüllt werden.
Der Fotograf behält sich vor von dem Vertrag zurück zu treten, wenn ihm nicht alle für ihn notwendigen Informationen vorliegen. Wenn es dem Auftraggeber verschuldet ist, dann hat dieser nach XI. Punkt 3 bis 6 zu zahlen.
Exklusivrecht
Der Fotograf muss der einzige professionelle Fotograf am besagten Drehtag sein, wenn nicht anders vereinbart. Er wird nicht für überbelichtete/unterbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden. Ebensowenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen oder anderen Personen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben. Der Fotograf ist bei den Brautpaaraufnahmen (Foto- & Videoshooting) der einzige Fotograf, wenn nicht anders vereinbart. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
Verpflegung und Fahrtkosten
Die Anreise erfolgt aus Münster. Die Fahrtkosten pro km betragen 0,40€. Die Fahrtkosten werden erst nach dem Auftrag – bei der Restzahlung – beigefügt. Zusätzlich wird eine Pauschale berechnet in Höhe von 50€/Stunde. (Wenn nicht anders vereinbart.)
Während des Drehtages hat der Auftraggeber für Getränke zu sorgen.
Die Kosten für Unterkunft, Flug, Miete etc. übernimmt der Auftraggeber.
Einräumung Veröffentlichungsrechte
1. Die Auftraggeber willigen ein, dass der Auftragnehmer die Bilder und Videos im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen der Fotos/Videos (z. B. für Homepages, Social Media, Blog usw.) vornehmen darf. Der Auftragnehmer darf die Fotos/Videos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung des Auftragnehmers dient.
2. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch Anwesende darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen und Locations zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Fotos/Videos besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber den Auftragnehmer von der Haftung vollumfänglich freistellen.
KÜNDIGUNG, LAUFZEIT
1. Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten und es ist keine einmalige Produktion, gilt eine feste dreimonatige Laufzeit als vereinbart.
2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um weitere drei Monate, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Eine vorzeitiges Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen mit Ausnahme der gesetzlichen außerordentlichen Kündigungstatbestände.
5. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden bleibt der Vergütungsanspruch von uns unberührt.

Bei Social Media Betreuungen (z.B. Instagram, Facebook, TikTok) werden die Rechte für die Laufzeit des Vertrages an den Fotografen abgetreten, wenn eine Betreuung festhalten worden ist.
Social Media
1. Bei Social Media Betreuungen (z.B. Instagram, Facebook, TikTok) werden die Rechte für die Laufzeit des Vertrages an den Fotografen abgetreten, wenn eine Betreuung festhalten worden ist.
2. Wenn und soweit die Agentur oder von ihr beauftragte Dritte Social Media Accounts für den Kunden einrichten und/oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social Media Plattform namens und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner der jeweiligen Plattform ist der Kunde.
3. Der konkrete Umfang der administrativen, technischen und/oder redaktionellen Betreuung der Social Media Accounts wird durch den konkreten Auftrag bestimmt, insbesondere wird im Auftrag bestimmt, ob der Fotograf die Social Media Kommunikation für den Kunden innerhalb eines festgelegten Rahmens eigenständig oder aber nur entsprechend im Auftrag geregelter Rücksprachen durchführen kann.
4. Der Fotograf ist verpflichtet, vom Kunden erhaltene Zugangsdaten für Social Media Accounts streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.
5. Der Fotograf ist weiter verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Kunden vollständig zu übergeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Social Media Accounts anzufordern.
6. Der Fotograf ist bewusst und er erkennt an, dass die Agentur keinen Einfluss auf den Betrieb der von ihr gegebenenfalls empfohlenen, aber von Dritten betriebenen, Social Media Plattformen hat und dass die Agentur in Folge dessen keine Verantwortung für die betrieblichen Abläufe dieser Social Media Plattformen übernehmen kann.
7. Liefert der Kunde der Agentur zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der Kunde dem Fotografen über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Kunde überträgt dem Fotografen hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Kunde steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechts.
8. Social Media Betreuungen verlängern sich automatisch um jeweils 3 Monate, wenn sie nicht mindestens 4 Wochen vor Auslauf schriftlich gekündigt werden. Preisanpassungen können dabei vorgenommen werden bis zu 10% pro Verlängerung.
9. Es wird darauf geachtet, dass bei der Erstellung von Inhalten für Social Media, Websites und andere Plattformen ausschließlich lizenzierte und rechtlich einwandfreie Materialien wie Musik, Bilder, Videos und Texte verwendet werden. Dies gilt insbesondere für Inhalte aus der Meta Sound Collection, KI-generierte Inhalte oder andere bereitgestellte Quellen. Trotz sorgfältiger Prüfung durch die Fotografin kann keine Haftung für mögliche Rechteverletzungen übernommen werden, die durch die Nutzung der erstellten Inhalte entstehen könnten. Die Verantwortung für die endgültige Prüfung und Freigabe der Inhalte liegt beim Auftraggeber. Für Ansprüche Dritter, die aus der Nutzung der erstellten Inhalte resultieren, wird jede Haftung ausgeschlossen.
Erfüllung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, aktiv an der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen mitzuwirken, insbesondere an der Durchführung der vereinbarten Fotoshootings. Sollte ein Fotoshooting innerhalb des festgelegten Zeitrahmens (z.B. alle zwei Monate) nicht stattfinden können, weil der Kunde nicht rechtzeitig oder in angemessener Weise Termine vereinbart oder wahrnimmt, gilt die Leistung dennoch als erbracht, wenn der Anbieter nachweislich mindestens zwei Terminvorschläge gemacht hat und der Kunde diese nicht angenommen hat.
In einem solchen Fall ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung für das betreffende Shooting einzufordern, da das Versäumnis des Kunden dessen eigenes Verschulden darstellt. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf einen Ersatztermin oder Rückerstattung.
Absage und Verschiebung von vereinbarten Terminen
Wurde ein (Fotoshooting-)Termin zwischen dem Fotografen/Auftragnehmer und dem Auftraggeber/Kunden vereinbart, so kann dieser einmalig kostenfrei verschoben werden, vorausgesetzt, der Auftraggeber/Kunde informiert den Fotografen/Auftragnehmer mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin. Eine zweite Verschiebung desselben Termins ist nur nach Absprache und unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit des Fotografen/Auftragnehmers möglich.
Sollte der Auftraggeber/Kunde den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (mindestens 24 Stunden vorher) nicht wahrnehmen oder verschieben, ist der Fotograf/Auftragnehmer berechtigt, den vollen Betrag des vereinbarten Shooting-Honorars als Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber/Kunde den Termin kurzfristig absagt und kein Ersatztermin vereinbart wird. Die Leistung des Fotografen/Auftragnehmers gilt in diesem Fall als erbracht.
Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID- Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist die Bundesrepublik Deutschland. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Änderung oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, es sei denn in diesem Vertrag wird explizit auf die Textform für Änderungen oder Ergänzungen verwiesen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.